Familienhilfeplan der Stadt Kaarst

 

Der Familienhilfeplan unterstützt Familien und Alleinerziehende in der Stadt Kaarst. Der Rat der Stadt Kaarst beschließt jährlich die Vergünstigungen für anspruchsberechtigte Familien und Alleinerziehende nach dem Familienhilfeplan.

 

Die Leistungen nach dem Familienhilfeplan sollen Kaarster Familien finanziell entlasten, in bestimmten Situationen unterstützen und ihren Kindern die Möglichkeit geben, an Freizeitangeboten teilzunehmen.

 

Gefördert werden unter anderem:

  • Mitfinanzierung der Beiträge zu Kaarster Jugendverbänden
  • Mitfinanzierung von Gruppenfahrten
  • Mitfinanzierung des Beitrages zur Stadtranderholung und zu sonstigen Ferienaktionen vor Ort, die von anerkannten Kaarster Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden.
  • Ferienerholung für Familien mit behinderten Kindern

Wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen gegeben sind werden auch die Fahrten, Lager und Aktivitäten des VCP-Kaarst über den Familienhilfeplan unterstützt. Wir helfen gerne bei der Antragstellung! Ansprechpartner ist der zuständige Gruppenleiter.